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VG Augsburg, 20.03.2008 - Au 2 K 07.294 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge; Erkennbarkeit des Mangels des Rechtsgrunds; individuelle Kenntnisse des Beamten aufgrund früheren Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.04.2004 - 2 A 5.03
Rückforderung von überzahlten Dienstbezügen; Ungekürzte Weiterzahlung einer …
Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2008 - Au 2 K 07.294
Selbst wenn man aufgrund der mit der Systemumstellung einhergehenden optischen Veränderung der Bezügemitteilungen gewisse Unklarheiten anerkennen würde (was aufgrund deren übersichtlichen Gestaltung fernliegend ist), würde sich im Ergebnis nichts ändern, weil der Beamte bei Unklarheiten auf Grund seiner Treuepflicht gehalten ist, sich durch Rückfragen bei der auszahlenden oder anweisenden Stelle Gewissheit zu verschaffen, ob die Zahlung rechtmäßig ist (BVerwG vom 29.4.2004 2 A 5/03). - VGH Bayern, 23.05.2006 - 14 ZB 06.785
Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2008 - Au 2 K 07.294
Nicht nur von juristisch vorgebildeten oder mit Besoldungsfragen befassten Beamten, sondern von jedem Beamten ist zu erwarten, dass er u.a. die Grundprinzipien des Beamtenrechts, seine besoldungsrechtliche Einstufung, sein Grundgehalt und den ihm zustehenden Familienzuschlag kennt (BayVGH vom 23.5.2006 14 ZB 06.785). - VGH Bayern, 31.05.2001 - 3 B 96.2446
Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2008 - Au 2 K 07.294
Wenn Zuschläge in Bezügemitteilungen gesondert ausgewiesen sind, so ist deren Änderung selbst dann offensichtlich, wenn der auszuzahlende Gesamtbetrag der Bezüge häufiger schwankt (BayVGH vom 31.5.2001 3 B 96.2446).